AGB’s Fahrschule Hansruedi Burgherr

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, schriftlich, telefonisch, per SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweiz. Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Lektionsdauer / Preise

Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird. Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten (Doppellektion 100 Minuten) und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Die aktuelle Preisliste ist auf der Internetseite ersichtlich oder kann angefordert werden. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.

Prüfungsreife/-anmeldung

Das Ziel ist eine solide Ausbildung für die Erlangung des Führerausweises für die entsprechende Kategorie, gemäss den schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA). Der Ausbildungsstand ist massgebend für die Prüfungsreife. Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt frühestens während der Perfektionsschulung. Die Fahrschule Burgherr behält sich vor, Prüfungstermine fristgerecht abzusagen, falls die Ausbildung in den letzten Wochen unterbrochen wird.

Versicherung der Schüler Kategorie B

Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts Kat.B sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Burgherr versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler CHF 100.- bei Beginn der Ausbildung. Diese kann nicht rückerstattet werden. Bei den Motorrad-Grundkursen sind die Teilnehmer nicht durch die Fahrschule Burgherr versichert ist Sache des Teilnehmers. Jede Haftung wird abgelehnt.

Absenzen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden, also 2 Arbeitstage (Montag bis Freitag) im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) oder nicht erscheinen (Wartezeit 15min) wird die gebuchte Lektion oder Doppellektion verrechnet. Bei zu spätem erscheinen kann die Lektion nicht verlängert werden.

Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung

Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Burgherr dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten Missbrauch und Übermüdung.

Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen sind bar zu zahlen. In Absprache mit dem Fahrlehrer kann eine Rechnung verlangt werden, die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage.

Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten so wird eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, werden wir ein Betreibungsverfahren einleiten. Verzugszins 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet.

Verkehrskunde

Anmeldung

Anmeldungen müssen ausnahmslos via Website www.fahrschule-Burgherr.ch über das Online-Anmeldeformular erfolgen und sind verbindlich. Sie erhalten innerhalb eines Tages eine Bestätigung, falls nicht, bitte telefonisch nachfragen.

Abmeldungen

Eine Abmeldung oder Umbuchung wird nur akzeptiert, wenn diese mindestens 10 Arbeitstage vor dem gebuchten Kurstermin schriftlich per E-Mail oder Briefpost bei der Fahrschule Hansruedi Burgherr eintrifft. Bei einer frühzeitigen Abmeldung werden 50.- Bearbeitungsgebühren verrechnet. Bei Nichterscheinen oder verspäteten Abmelden werden dem Kunden die gesamten Kosten verrechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns einen Ersatz-Teilnehmer für den gesamten gebuchten Kurs stellen dieser muss mind. 24 Stunden vor Kursbeginn bei der Fahrschule Hansruedi Burgherr gemeldet werden (erfasst sein).

Zahlung des Kursgeldes

Das Kursgeld ist am Tag des Kurses vor Kursbeginn in bar zu bezahlen. Betreibungen werden mit CHF 100.– belastet.

Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge nach Anmeldeeingang vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Die minimale Teilnehmerzahl beträgt 4, die maximale 12 Teilnehmer bei VKU. Bei Grundkurs Motorrad min. 2 Teilnehmer. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, einen Kurs bis zu 12 Stunden vorher abzusagen. Die Absage erfolgt per Telefon.

Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nur in Kursen nachgeholt werden, welche nicht ausgebucht sind. Die Kursdaten sind fest. Versäumte VKU Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 als erste besucht worden ist. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. In jedem Fall wird die Kursbestätigung nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, brauchen wir innert 5 Arbeitstagen ein Arztzeugnis. Ansonsten wird Ihnen der Kurs verrechnet.

Allgemeine AGB

Versicherung

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schließen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Hansruedi Burgherr nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Fahrschule Hansruedi Burgherr erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kunden sind somit selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

Organisation

Fällt ein Kursleiter aus, kann die Fahrschule Hansruedi Burgherr einen Kursleiterwechsel vornehmen oder einen Stellvertreter einsetzen oder den Kurs absagen.

Kursausschluss

Die Fahrschule Hansruedi Burgherr behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln einen Teilnehmenden aus einem Kurs bzw. aus der Ausbildung (Fahrlektion) auszuschliessen. Dies gilt auch bei Konsumation von Drogen, Alkohol und Medikamenten vor und während dem Kurs bzw. der Ausbildung sowie bei einer anderen Fahruntauglichkeit. Der Kurs- bzw. Lektionsbetrag wird nicht zurückerstattet.

Änderungen dieser AGB

Die Fahrschule Hansruedi Burgherr behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Melden Sie sich nur an, wenn Sie Einverstanden sind mit diesen AGB. Stand, 01.01.2022

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Wohnsitz von Hansruedi Burgherr.